Gemäß dem Gesetzesdekret Nr. 24 vom 10. März 2023 hat das Bonifizierungskonsortium „Vinschgau“ die vorgeschriebenen Kanäle für die Entgegennahme und Verwaltung von Whistleblowing-Meldungen eingerichtet.

Mitteilung Whistleblowing

Datenschutzmitteilung

E-Mail Adresse

 

Keine weiteren Daten vorhanden.

Beschluss zur Ernennung des Verantwortlichen für Transparenz und Korruption

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Dreijahresplan zur Korruptionsprävention 2019 – 2021

Dreijahresplan zur Korruptionsprävention 2021 – 2023

Dreijahrespplan zur Korruptionsprävention 2023 – 2025

Anlage 1: Tabelle Risikobewertung

Anlage 2: Tabelle über die zu veröffentlichenden Daten

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Jahresbericht des Verantwortlichen der Korruptionsprävention – 2020

Jahresbericht des Verantwortlichen der Korruptionsprävention – 2021

Jahresbericht des Verantwortlichen der Korruptionsprävention – 2022

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Verhaltenskodex des Personals des Bonifizierungskonsortiums „Vinschgau“

Keine Daten vorhanden.

Mit gesetzesvertretenden Dekret Nr. 33 vom 14. März 2013 („Transparenzdekret“) wurde das Recht auf Bürgerzugang zu den Daten, Informationen und Unterlagen der öffentlichen Verwaltung eingeführt, welches von jedem ausgeübt werden kann, ohne dass eine spezielle Berechtigung notwendig ist.

Der Antrag kann jederzeit gestellt werden, ist unentgeltlich und bedarf keiner Begründung, muss aber die für die Ermittlung der beantragten Daten, Informationen oder Unterlagen notwendigen Angaben enthalten. Der Antrag kann auch auf telematischem Wege eingereicht werden, gemäß der vom gesetzesvertretenden Dekret Nr. 82 vom 7. März 2005 vorgesehenen Modalitäten.

 

Der Verantwortliche für die Transparenz:

Direktor Gottfried Niedermair
Bonifizierungskonsortium Vinschgau
Zerminigerstraße 12
I – 39028  Schlanders (BZ)
0473 73 00 32
direktion@bonikons.it