Der erste Versuch
Am 20. Juni 1958 kommt aus Rom die Zustimmung zur Einberufung der Gründungsversammlung und nachdem am 22. Oktober 1958 die Einberufung „einer Versammlung der interessierten Grundeigentümer zur Gründung des Bonifizierungskonsortiums Vinschgau“ verfügt wurde, fand am 16. November 1958 im Kinosaal in Schlanders einstimmig die Gründung statt, welche wegen allerhand Bedenken, aber ohne konkreter Begründung, nie die rechtliche Anerkennung in Rom erhält.
Der zweite Versuch
Am 13. Dezember 1960 wird ein neuer Generalplan samt Gesuch eingereicht. Bis zum Schluss sollte das Konsortialgebiet insgesamt 7.794 Hektar umfassen.
Am 16. März 1962 erfolgt im Amtsblatt der Region, Nr.11, die Verfügung zur Hinterlegung der Gründungsakte in den Vinschgauer Gemeinden.
Der Erfolg
Nach einem 10 jährigen Weg zur Gründung des Bonifizierungskonsortiums Vinschgau, wird diese nun am 16. April 1962 vom Vizeregierungskommissär verfügt. Die Anerkennung des Staates nahm noch einmal fast 2 Jahre in Anspruch.
Das Errichtungsdekret des Staatspräsidenten erscheint am 14. Oktober 1963. Damit ist die Gründung rechtlich abgesichert.
Die Arbeit kann beginnen
Seine Arbeitsberechtigung erhält das Konsortium mit der Veröffentlichung des Dekretes im Amtsblatt der Republik Nr. 6 vom 09. Jänner 1964. Die Satzungen des Bonifizierungskonsortiums Vinschgau erhalten ihre Gültigkeit mit der Genehmigung durch den Präsidenten des Regionalausschusses, die am 31. März 1964 im Amtsblatt der Region Nr.13 veröffentlicht werden.
Am 01. Jänner 1965 übernimmt das Bonifizierungskonsortium Vinschgau schließlich seine Arbeit laut Satzungen, Artikel 2, „zum Zwecke der Umgestaltung der Produktionsrichtung im Konsortialbereich auf Grund wirtschaftlicher und sozialer Überlegungen die Aufgaben, die ihm vom Gesetz und der Behörde übertragen wurden oder die zur Erreichung der eigentlichen Gründungszwecke notwendig sind“.
Gemeint sind im Vinschgau besonders Beregnungsbau, Entwässerung, Meliorierung und Flurbereinigung.